Bestimmungen
zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs

Bestimmungen für Jahreskarten Besitzer

Für Jahreskarten ab der Wintersaison 2024/25 gelten die folgenden Bestimmungen für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs in der Region Davos Klosters. Diese Regulierungen gelten für TopCard sowie ESA Abonnement Inhaber.

Tarifverbund Davos  (nur VBD-Netz) - Zonen 400, 410, 420, 430 (Davos Laret bis Davos Glaris mit Pischabahn auf VBD-Netz)
In den Zonen 400, 410, 420 und 430 vom Tarifverbund Davos sind die Bergbahntickets (inkl. ESA, TopCard und graubündenCARD) beschränkt auf Hin- und Rückfahrt zu den Talstationen der Bergbahnen DKM in Ausübung des Wintersports gültig. Tages- oder Halbtageskarten sind eingeschränkt nur am Gültigkeitstag gültig. Gäste mit Feriendomizil Davos können mit der Gästekarte den ÖV in Davos in den Zonen 400, 410 und 420 ohne Einschränkung nutzen.

Tarifverbund Klosters - Zonen 200/210 (OKS)
In den Zonen 200/210 vom Tarifverbund Klosters sind die Bergbahntickets (inkl. ESA, TopCard und graubündenCARD) auf Hin- und Rückfahrt zu den Talstationen in Klosters der Bergbahnen DKM in Ausübung des Wintersports (Ski, Snowboard, Schlitteln) gültig. Tages- oder Halbtageskarten sind eingeschränkt nur am Gültigkeitstag gültig.

Sonderregelung Rhätische Bahn von Klosters - Davos Platz (2. Klasse) für Einheimische Klosters und Gästekarte mit Feriendomizil Klosters/Saas
Mit einem gültigen Einheimischen-Ausweis der Gemeinde Klosters und einem gültigen Bergbahnticket (inkl. ESA, TopCard und graubündenCARD) kann zusätzlich die RhB-Strecke Klosters Platz - Davos Platz (2. Klasse) benutzt werden, jedoch auch nur in Ausübung des Wintersports (Ski, Snowboard, Schlitteln). Tages- oder Halbtageskarten sind eingeschränkt nur am Gültigkeitstag gültig. Gäste mit Feriendomizil Klosters/Saas können mit der Gästekarte den ÖV in Klosters in den Zonen 200/210 sowie auf der RhB-Strecke Klosters - Davos Platz (2. Klasse) ohne Einschränkung nutzen.


Beim Kauf über einen Webshop oder wenn das Bergbahnticket auf einen Fremddatenträger geladen wird, muss eine Kaufquittung vorgewiesen werden können (digital oder in Papierform). Als Fremddatenträger gelten z.B. SwissPass, Kreditkarten oder Karten von anderen Bergbahn-Regionen (Aufzählung nicht abschliessend).

Detaillierter verbindlicher Gültigkeitsbeschrieb der Tarifverbunde Davos und Klosters ist hier abrufbar.

Änderungen vorbehalten